Erstellungsbedingungen
Fassung 1.1 vom 10.08.2026
Diese Adresse ist versionsfest: Sie zeigt dauerhaft den Text der Fassung 1.1und wird nicht verändert. Für laufende Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.
Daniel Jacobs, IT-Service Zedernstraße 5, 48531 Nordhorn info@itservice-danieljacobs.de · 0172 3096988
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Bedingungen gelten für die einmalige Erstellung von Websites, Web-Anwendungen und Individualsoftware, die Daniel Jacobs, IT-Service (nachfolgend „Auftragnehmer") für den Auftraggeber erbringt.
1.2 Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots zustande. Textform genügt; E-Mail reicht aus.
1.4 Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn im Angebot auf sie verwiesen wird und sie dem Auftraggeber in der jeweils genannten Fassung vorliegen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.5 Für eine anschließende laufende Betreuung gelten die Wartungsbedingungen in der im Angebot genannten Fassung. Sie sind ein eigener Vertrag; das Zustandekommen des einen setzt das andere nicht voraus.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Maßgeblich ist die dortige Beschreibung, nicht Vorgespräche, Skizzen oder Beispielseiten.
2.2 Der Auftragnehmer erbringt die Leistung nach dem bei Vertragsschluss üblichen Stand der Technik. Die Wahl der eingesetzten Techniken, Programmiersprachen und Werkzeuge obliegt ihm, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
2.3 Der Auftragnehmer darf die Leistung in Teilen erbringen und Zwischenstände vorlegen. Zwischenstände sind keine Teilabnahmen.
§ 3 Nicht Vertragsgegenstand
3.1 Hosting und Domain sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Die entsprechenden Verträge schließt der Auftraggeber im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit einem Anbieter seiner Wahl. Der Auftragnehmer benennt ihm dazu eine geeignete Möglichkeit und unterstützt bei der Einrichtung; er wird dadurch nicht Vertragspartei und schuldet nicht, dass der Anbieter seine Leistungen erbringt.
3.1a Auf Wunsch des Auftraggebers nimmt der Auftragnehmer die Bestellung in dessen Namen und für dessen Rechnung vor. Dafür ist eine gesonderte Vollmacht in Textform erforderlich. Vertragsinhaber und Domaininhaber bleibt in diesem Fall der Auftraggeber; an 3.1 Satz 3 ändert sich nichts. Eine Bestellung im eigenen Namen des Auftragnehmers oder eine Weiterberechnung von Hosting-Entgelten findet nicht statt.
3.2 Inhalte — Texte, Bilder, Videos, Logos und sonstige Medien — stellt der Auftraggeber bei, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Das Erstellen von Inhalten ist eine gesondert zu beauftragende Leistung. Wird sie beauftragt, gilt ergänzend § 7a.
3.3 Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung und Vertragsbedingungen bindet der Auftragnehmer technisch ein. Er schuldet keine Rechtsberatung und keine Prüfung dieser Texte auf inhaltliche Richtigkeit; verantwortlich für ihren Inhalt ist der Auftraggeber als Betreiber der Website.
3.4 Keine Zusagen zu Suchmaschinen. Der Auftragnehmer richtet die technischen Voraussetzungen für die Auffindbarkeit ein. Eine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen, eine bestimmte Zahl von Besuchern oder Anfragen sowie ein bestimmter geschäftlicher Erfolg werden nicht geschuldet; sie hängen von Umständen ab, die außerhalb seines Einflusses liegen.
3.5 Ebenfalls nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart: laufende Pflege nach Übergabe, Betreuung bezahlter Werbung, Schulungen sowie die Übernahme von Inhalten aus einer bestehenden Website.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber benennt eine ansprechbare Person mit Entscheidungsbefugnis und teilt Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich mit.
4.2 Er stellt die erforderlichen Inhalte, Zugänge und Auskünfte rechtzeitig und in verwendbarer Form bereit. Verwendbar heißt: Texte als Datei mit Text, nicht als Foto oder Ausdruck; Bilder in ausreichender Auflösung; Zugänge gültig und erprobt.
4.3 Zu Zugängen zu Systemen des Auftraggebers gilt: Der Auftragnehmer erhält nach Möglichkeit einen eigenen, auf das Notwendige beschränkten Zugang, nicht die Hauptzugangsdaten des Auftraggebers.
4.4 Rückmeldungen zu vorgelegten Zwischenständen gibt der Auftraggeber innerhalb von zehn Werktagen, gesammelt und in Textform.
4.5 Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in dieser Zeit andere Aufträge vorzuziehen; ein unmittelbarer Wiedereinstieg nach Eingang der fehlenden Mitwirkung wird nicht geschuldet.
4.6 Ruht das Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als drei Monate, kann der Auftragnehmer den bis dahin erbrachten Leistungsstand abrechnen und die Fortsetzung von einer erneuten Terminabstimmung abhängig machen.
§ 5 Änderungen und Korrekturschleifen
5.1 Im Preis enthalten sind zwei Korrekturschleifen auf einen vorgelegten Stand. Eine Korrekturschleife ist eine gesammelte Rückmeldung mit anschließender Überarbeitung.
5.2 Weitere Schleifen sowie Änderungen, die über die Beseitigung von Abweichungen vom vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand vergütet. Der Auftragnehmer legt Aufwand und Preis vor Ausführung vor; gearbeitet wird erst nach Freigabe in Textform.
5.3 Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vereinbarten Umfangs, ist sie in Textform zu vereinbaren. Auswirkungen auf Preis und Termine werden dabei mitgeregelt.
5.4 Grundlegende gestalterische Neuausrichtungen nach Freigabe eines Entwurfs sind keine Korrekturschleife, sondern eine Änderung nach 5.3.
§ 6 Abnahme
6.1 Ist die Leistung fertiggestellt, stellt der Auftragnehmer sie dem Auftraggeber zur Abnahme bereit und fordert ihn in Textform zur Abnahme auf.
6.2 Der Auftraggeber prüft innerhalb von 14 Kalendertagen ab Aufforderung und erklärt die Abnahme oder benennt in Textform die Mängel, die ihr entgegenstehen.
6.3 Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch benennt er mindestens einen Mangel, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Folge weist der Auftragnehmer in der Aufforderung nach 6.1 hin.
6.4 Als abgenommen gilt die Leistung außerdem, sobald der Auftraggeber sie produktiv nutzt, insbesondere die Website öffentlich erreichbar macht oder in Werbemitteln bewirbt.
6.5 Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Sie sind zu benennen und werden im Rahmen der Gewährleistung nach § 14 behoben.
6.6 Abweichungen in der Darstellung zwischen verschiedenen Browsern, Geräten und Bildschirmgrößen sind kein Mangel, solange Inhalte und Funktionen auf den im Angebot genannten aktuellen Browsern in ihren jeweils zwei letzten Hauptversionen nutzbar sind.
§ 7 Nutzungsrechte
7.1 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an dem eigens für ihn erstellten Werk — Gestaltung, Quellcode, Aufbau und Konfiguration — ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Der Auftraggeber darf das Werk bearbeiten, weiterentwickeln und durch Dritte weiterentwickeln lassen.
7.2 Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur zu Prüfzwecken gestattet.
7.3 Nicht von 7.1 erfasst sind Standardbestandteile Dritter — Programmbibliotheken, Schriftarten, Bilder und ähnliche Bausteine. Für sie gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Der Auftragnehmer setzt nur Bestandteile ein, deren Lizenzbedingungen die vorgesehene Nutzung durch den Auftraggeber erlauben, und weist auf Bedingungen hin, die den Auftraggeber zu etwas verpflichten.
7.3a Ebenfalls nicht von 7.1 erfasst sind KI-generierte Bestandteile. Für sie gilt § 7a.
7.4 Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Arbeitsweisen und nicht auftraggeberspezifische, wiederverwendbare Bausteine, die er unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder entwickelt, weiter zu nutzen. Rückschlüsse auf den Auftraggeber sind dabei ausgeschlossen.
7.5 Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber den Quellcode und die für den Weiterbetrieb erforderlichen Angaben. Ein gesondertes Entgelt fällt dafür nicht an.
§ 7a KI-gestützte Erstellung
7a.1 Der Auftragnehmer setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein — insbesondere für Entwürfe von Texten, Bildern, Grafiken, Logos und Quellcode. Der Auftraggeber stimmt diesem Einsatz zu. Die Auswahl der Werkzeuge obliegt dem Auftragnehmer (§ 2.2).
7a.2 Keine ausschließlichen Rechte. An Bestandteilen, die überwiegend durch ein KI-Werkzeug erzeugt wurden, entsteht nach derzeitiger Rechtslage kein Urheberrecht, weil es an einer persönlichen geistigen Schöpfung fehlt. Abweichend von 7.1 räumt der Auftragnehmer daran deshalb kein ausschließliches, sondern ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Der Auftraggeber darf sie uneingeschränkt nutzen, bearbeiten und weiterentwickeln lassen. Er kann Dritten die Nutzung identischer oder ähnlicher Ergebnisse jedoch nicht untersagen. Der Auftragnehmer weist hierauf vor der Beauftragung hin.
7a.3 Keine Recherche geschuldet. Eine Marken-, Design-, Namens- oder Ähnlichkeitsrecherche sowie eine Prüfung, ob ein Ergebnis Rechte Dritter berührt, sind nicht Vertragsgegenstand (§ 3). Der Auftragnehmer schuldet insoweit keine Prüfung und keine Rechtsberatung. Auf Wunsch benennt er dem Auftraggeber eine geeignete Stelle; die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber selbst und auf seine Kosten.
7a.4 Sorgfalt des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer erzeugt keine Ergebnisse, die darauf angelegt sind, bestehende Marken, Logos, geschützte Werke oder erkennbare reale Personen nachzubilden. Erkennt er eine offensichtliche Rechtsverletzung, weist er darauf hin.
7a.5 Freigabe. Vor der Verwendung legt der Auftragnehmer die Entwürfe vor. Der Auftraggeber prüft sie und erklärt die Freigabe in Textform. Mit der Freigabe entscheidet der Auftraggeber über die Verwendung; ab diesem Zeitpunkt trägt er das Risiko der Verwendung im geschäftlichen Verkehr. Ohne Freigabe wird ein KI-generierter Bestandteil nicht verwendet.
7a.6 Logos und Kennzeichen. Für ein KI-gestützt erstelltes Logo gilt 7a.2 entsprechend: Es genießt keinen Urheberrechtsschutz. Ein Schutz entsteht erst durch Eintragung als Marke oder durch Verkehrsgeltung. Anmeldung, Recherche und Überwachung einer Marke sind nicht Vertragsgegenstand und obliegen dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer empfiehlt ausdrücklich, vor der Verwendung eines Logos im geschäftlichen Verkehr anwaltlichen Rat einzuholen.
7a.7 Kennzeichnung. Soweit für KI-generierte Inhalte Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten bestehen, obliegt deren Erfüllung dem Auftraggeber als Betreiber der Website. Der Auftragnehmer teilt ihm auf Anfrage mit, welche Bestandteile KI-gestützt erstellt wurden.
7a.8 Datenschutz. Personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden gibt der Auftragnehmer nicht in KI-Werkzeuge, soweit dies nicht gesondert vereinbart und durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abgedeckt ist (§ 12).
§ 8 Referenznennung
8.1 Der Auftragnehmer darf das Projekt unter Nennung des Auftraggebers und mit Abbildungen des Ergebnisses als Referenz nennen, insbesondere auf der eigenen Website und in Angeboten.
8.2 Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Bereits gedruckte Unterlagen bleiben davon unberührt.
8.3 Ein Rückverweis auf den Auftragnehmer im Fußbereich der Website erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 9 Vergütung und Zahlung
9.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Sie wird in der Regel als Festpreis nach vorheriger Aufwandsschätzung vereinbart.
9.2 Zahlungsplan, soweit im Angebot nicht anders geregelt:
| Anteil | Fällig |
|---|---|
| 1/3 | bei Auftragserteilung |
| 2/3 | bei Abnahme |
9.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9.4 Der Auftragnehmer wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Entfällt diese Regelung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer für Leistungen hinzu, die nach dem Wegfall erbracht werden.
9.5 Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, kann der Auftragnehmer die Arbeiten nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich einstellen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
9.6 Aufrechnen darf der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 10 Kosten Dritter
10.1 Kosten für Hosting, Domain, Lizenzen, Bildrechte und sonstige Leistungen Dritter trägt der Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter.
10.2 Erwirbt der Auftragnehmer im Einzelfall und nach vorheriger Absprache etwas für den Auftraggeber, wird es zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
§ 11 Inhalte und Rechte Dritter
11.1 Für die Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber überlassenen Inhalte ist dieser verantwortlich. Er sichert zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen, insbesondere an Bildern, Texten, Logos und Schriftarten.
11.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten durch überlassene Inhalte beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Verletzung zu vertreten hat.
11.3 Der Auftragnehmer prüft überlassene Inhalte nicht auf Rechtsverletzungen. Erkennt er eine solche offensichtlich, weist er darauf hin.
11.4 Für KI-generierte Bestandteile, die der Auftraggeber nach § 7a.5 freigegeben hat, gelten 11.1 und 11.2 entsprechend: Ab der Freigabe verantwortet der Auftraggeber die Verwendung und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus dieser Verwendung entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Auftragnehmer gegen § 7a.4 verstoßen hat oder ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 12 Datenschutz
12.1 Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website ist der Auftraggeber.
12.2 Soweit der Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet oder darauf zugreifen kann, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
12.3 Für Test- und Entwicklungszwecke stellt der Auftraggeber nach Möglichkeit keine echten personenbezogenen Daten bereit.
§ 13 Termine
13.1 Termine sind verbindlich nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Im Übrigen sind Zeitangaben unverbindliche Planwerte.
13.2 Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat — insbesondere fehlende Mitwirkung nach § 4, Störungen bei Anbietern des Auftraggebers oder höhere Gewalt — verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung.
§ 14 Gewährleistung
14.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistung bei Abnahme dem vereinbarten Umfang entspricht.
14.2 Bei einem Mangel hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber setzt dafür eine angemessene Frist.
14.3 Mängel sind in Textform und nachvollziehbar zu melden — mit Angabe des Geräts, des Browsers und der Schritte, die zu dem Verhalten führen.
14.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14.5 Kein Mangel sind Beeinträchtigungen, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber oder ein Dritter nach der Abnahme Änderungen vorgenommen hat, dass sich Vorgaben eines Anbieters geändert haben oder dass eingesetzte Bestandteile Dritter fehlerhaft sind. Die Beseitigung solcher Störungen wird nach Aufwand vergütet.
§ 15 Haftung
15.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen, in denen das Gesetz eine unbeschränkte Haftung zwingend vorsieht.
15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
15.3 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
15.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht 15.1 greift.
§ 16 Kündigung
16.1 Das Recht des Auftraggebers, den Vertrag jederzeit zu kündigen (§ 648 BGB), bleibt unberührt. In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
16.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Rückstand ist oder seine Mitwirkungspflichten nach § 4 dauerhaft nicht erfüllt.
16.3 Bei einer Kündigung rechnet der Auftragnehmer den bis dahin erbrachten Leistungsstand ab. Nutzungsrechte nach § 7 entstehen nur in dem Umfang, in dem die darauf entfallende Vergütung gezahlt ist.
§ 17 Übergabe und Abschluss
17.1 Nach Abnahme und vollständiger Zahlung übergibt der Auftragnehmer alles, was für den Weiterbetrieb erforderlich ist: Quellcode, Zugangsdaten, soweit er sie treuhänderisch verwaltet hat, sowie eine kurze Beschreibung der eingesetzten Bestandteile.
17.2 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, überlassene Zugangsdaten nach der Übergabe zu ändern, soweit sie dem Auftragnehmer bekannt waren.
17.3 Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Projektdaten über den Abschluss hinaus besteht nicht, soweit nicht ein Vertrag über die laufende Betreuung geschlossen wird.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nordhorn, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
18.3 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag darf der Auftraggeber nur mit Zustimmung des Auftragnehmers in Textform auf Dritte übertragen.
18.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
18.5 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.