Wartungsbedingungen
Fassung 2.0 vom 03.09.2026
Diese Adresse ist versionsfest: Sie zeigt dauerhaft den Text der Fassung 2.0und wird nicht verändert. Für laufende Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.
Daniel Jacobs, IT-Service Zedernstraße 5, 48531 Nordhorn E-Mail: info@itservice-danieljacobs.de · Telefon: +49 172 3096988
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Bedingungen gelten für Verträge über die laufende technische Wartung und Pflege von Websites, die Daniel Jacobs, IT-Service (nachfolgend „Auftragnehmer“) für den Auftraggeber erbringt.
1.2 Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots zustande. Der Umfang richtet sich nach der im Angebot gewählten Pflegestufe: „Technische Pflege“ (§ 3), „Business“ (§ 4) oder „Premium“ (§ 5). Jede Stufe enthält sämtliche Leistungen der darunter liegenden Stufen.
1.4 Ein Wechsel in eine höhere Stufe ist jederzeit zum Beginn des Folgemonats möglich; die Vergütung wird ab diesem Zeitpunkt anteilig angepasst. Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe ist zum Ende der jeweiligen Laufzeit nach § 10 möglich.
1.5 Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn im Angebot auf sie verwiesen wird und sie dem Auftraggeber in der jeweils genannten Fassung vorliegen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Hosting und Domain
2.1 In den Stufen „Technische Pflege“ (§ 3) und „Business“ (§ 4) sind Hosting und Domain nicht Gegenstand dieses Vertrags. Die entsprechenden Verträge schließt der Auftraggeber im eigenen Namen und auf eigene Kosten mit einem Anbieter seiner Wahl.
2.2 In der Stufe „Premium“ (§ 5) beschafft und verwaltet der Auftragnehmer Hosting und Domain für den Auftraggeber. Die Auswahl des Anbieters obliegt dem Auftragnehmer; er wählt einen fachlich geeigneten Anbieter mit Serverstandort innerhalb der Europäischen Union aus. Die Kosten sind in der Vergütung nach § 9 enthalten, soweit sie den im Angebot genannten Rahmen nicht überschreiten.
2.3 Der Auftragnehmer schuldet in keiner Stufe eine bestimmte Verfügbarkeit der Website. Fällt die Website aus Gründen aus, die beim Hostinganbieter, bei einem sonstigen Dritten oder beim Auftraggeber liegen – etwa wegen einer Störung beim Anbieter, nicht bezahlter Rechnungen oder einer abgelaufenen Domain –, liegt darin keine Pflichtverletzung des Auftragnehmers. In der Stufe „Premium“ meldet der Auftragnehmer solche Störungen unverzüglich beim Anbieter und verfolgt sie nach; eine Frist zur Beseitigung wird auch dort nicht geschuldet.
2.4 In den Stufen nach 2.1 übernimmt der Auftragnehmer auf Wunsch die technische Verwaltung der auf den Namen des Auftraggebers laufenden Zugänge. Die Vertragsbeziehung zum Anbieter bleibt davon unberührt.
2.5 Endet dieser Vertrag, während Hosting oder Domain nach 2.2 über den Auftragnehmer laufen, wirkt der Auftragnehmer an der Übertragung auf den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Anbieter mit. Er gibt insbesondere die für einen Domainumzug erforderlichen Angaben heraus. Ein gesondertes Entgelt fällt dafür nicht an.
§ 3 Leistungsumfang „Technische Pflege“
3.1 Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
- Aktualisierung des eingesetzten Frameworks und der Programmbibliotheken sowie anschließendes erneutes Bereitstellen der Website
- Einspielen verfügbarer sicherheitsrelevanter Aktualisierungen
- automatisierte Überwachung der Erreichbarkeit der Website und Benachrichtigung des Auftraggebers per E-Mail bei festgestellter Nichterreichbarkeit
- Überwachung der Transportverschlüsselung und der Laufzeit des TLS-Zertifikats sowie Hinweis an den Auftraggeber, wenn eine Erneuerung ansteht, die dieser veranlassen muss
- regelmäßige Prüfung, ob das Kontaktformular der Website technisch zustellt, in der Regel zusammen mit den Aktualisierungen nach 3.2
- einmal jährlich Prüfung, ob die Verlinkung von Impressum und Datenschutzerklärung technisch funktioniert
3.2 Die Aktualisierungen nach 3.1 erfolgen gebündelt in regelmäßigen Abständen, in der Regel vierteljährlich. Ein Anspruch auf Aktualisierung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
3.3 Die Überwachung nach 3.1 ist eine automatisierte Benachrichtigung. Sie begründet keine Pflicht zur Störungsbeseitigung außerhalb der Reaktionszeiten nach § 8 und keinen Bereitschaftsdienst.
3.4 Die Prüfung der Rechtstexte nach 3.1 ist ausschließlich technischer Art. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung von Impressum und Datenschutzerklärung ist nicht geschuldet; der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung.
3.5 Änderungen an Inhalten der Website sind in dieser Stufe nicht enthalten.
§ 4 Leistungsumfang „Business“
4.1 Die Stufe „Business“ umfasst alle Leistungen nach § 3 sowie Änderungen an bestehenden Inhalten der Website, insbesondere:
- Texte, Bilder und Dateien austauschen oder ergänzen
- Preise, Öffnungszeiten, Kontaktdaten und Ansprechpartner aktualisieren
- bestehende Seiten inhaltlich überarbeiten
4.2 Der Umfang der Änderungen nach 4.1 beträgt bis zu eine Stunde je Kalendermonat. Nicht genutzte Zeit verfällt zum Monatsende und ist nicht übertragbar oder ansparbar.
4.3 Zusätzlich erbringt der Auftragnehmer folgende Leistungen zur Auffindbarkeit:
- Anmeldung neuer und geänderter Seiten zur Aufnahme in den Index der Google-Suche über die Google Search Console
- laufende Kontrolle der in der Search Console gemeldeten Indexierungs- und Darstellungsfehler und deren Behebung, soweit sie technisch bedingt sind
- Pflege der strukturierten Daten der Website, damit die Angaben zum Betrieb – Name, Anschrift, Kontaktdaten, Leistungen – für Suchmaschinen und für Systeme, die KI-gestützte Antworten erzeugen, maschinenlesbar und aktuell bleiben
4.4 Voraussetzung für die Leistungen nach 4.3 ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Berechtigung für die Google Search Console seiner Website einräumt oder deren Einrichtung durch den Auftragnehmer gestattet.
4.5 Die Leistungen nach 4.3 sind Bemühensleistungen. Eine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen, die Aufnahme einzelner Seiten in den Index, eine Nennung oder Zitierung in KI-generierten Antworten sowie eine bestimmte Anzahl von Besuchern oder Anfragen werden nicht geschuldet und können vom Auftragnehmer nicht zugesagt werden. Über Index, Ranking und Ausspielung entscheiden ausschließlich die Betreiber der jeweiligen Dienste.
4.6 Nicht enthalten und gesondert zu vergüten sind insbesondere:
- neue Seiten und neue inhaltliche Bereiche
- neue Funktionen, etwa Formulare, Buchungs- oder Anmeldebereiche
- gestalterische Überarbeitungen und Umstrukturierungen
- Anbindung an andere Systeme sowie Datenübernahmen
- Erstellung von Texten, Bildern oder anderen Inhalten
- die Betreuung bezahlter Werbung, etwa Google Ads
- Leistungen infolge von Vorgaben Dritter, etwa Änderungen der Rechtslage, die eine inhaltliche Anpassung erforderlich machen
4.7 Für Leistungen nach 4.6 legt der Auftragnehmer vor Beginn den Aufwand und den Preis vor. Die Ausführung erfolgt erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.
§ 5 Leistungsumfang „Premium“
5.1 Die Stufe „Premium“ umfasst alle Leistungen nach § 4 sowie zusätzlich:
- Beschaffung und Verwaltung von Hosting und Domain nach § 2.2 – der Auftraggeber erhält eine Rechnung und hat einen Ansprechpartner
- ein erweitertes Änderungskontingent von bis zu zwei Stunden je Kalendermonat anstelle der einen Stunde nach 4.2
- vorrangige Bearbeitung von Meldungen des Auftraggebers mit der verkürzten Reaktionszeit nach § 8.3
- einmal jährlich ein Bericht zur Auffindbarkeit der Website mit den Kennzahlen aus der Google Search Console, insbesondere Suchanfragen, Einblendungen und Aufrufe
5.2 Auch das erweiterte Kontingent nach 5.1 verfällt zum Monatsende und ist nicht übertragbar oder ansparbar. Die Ausschlüsse nach 4.5 und 4.6 gelten unverändert fort.
5.3 E-Mail-Postfächer, E-Mail-Adressen und Weiterleitungen für die Domain des Auftraggebers sind nicht Gegenstand dieser Stufe. Sie können gesondert vereinbart werden.
§ 6 Zusatzleistung: Betreuung des Google-Unternehmensprofils
6.1 Die Betreuung des Google-Unternehmensprofils ist in keiner Stufe nach den §§ 3 bis 5 enthalten. Sie kann gesondert vereinbart und vergütet werden. Ist sie vereinbart, gelten die Absätze 6.2 bis 6.7.
6.2 Die Betreuung umfasst insbesondere:
- Antworten auf Rezensionen im Namen des Auftraggebers
- Pflege der Öffnungszeiten einschließlich Feiertagen und Betriebsurlaub
- Veröffentlichung von Beiträgen im Unternehmensprofil
- Einpflegen von Änderungen an den Profildaten
- ein monatlicher Bericht mit den Kennzahlen des Profils, insbesondere Anrufe, Routenanfragen und Suchbegriffe
6.3 Voraussetzung für die Leistungen nach 6.2 ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Verwalter-Berechtigung für sein Unternehmensprofil einräumt. Zugangsdaten werden dafür nicht übergeben und sind nicht erforderlich; die Berechtigung ist jederzeit widerruflich. Ohne diese Berechtigung kann die Leistung nicht erbracht werden.
6.4 Antworten auf Rezensionen erfolgen im Namen des Auftraggebers; die Tonalität wird vorab abgestimmt. Antworten auf kritische oder negative Rezensionen werden vor der Veröffentlichung mit dem Auftraggeber abgestimmt und nicht eigenständig veröffentlicht.
6.5 Feiertage, Betriebsurlaub, geänderte Öffnungszeiten sowie Änderungen an Daten und Leistungen teilt der Auftraggeber rechtzeitig mit. Ohne eine solche Mitteilung besteht keine Pflicht zur Aktualisierung; der Auftragnehmer kann diese Umstände nicht von sich aus kennen.
6.6 Nicht enthalten und ausdrücklich ausgeschlossen sind insbesondere:
- die Beschaffung von Rezensionen; das Erzeugen oder Veranlassen unechter Bewertungen ist unzulässig, ebenso werden keine Gegenleistungen für Bewertungen angeboten
- ein Anspruch auf Entfernung negativer Rezensionen; über die Entfernung entscheidet ausschließlich der Plattformbetreiber
- die Erstellung von Fotos oder sonstigen Medien
- Zusagen zu bestimmten Platzierungen in Suchergebnissen oder zu einer bestimmten Anzahl von Anfragen
6.7 Rezensionstexte, Namen von Rezensierenden und über das Profil eingehende Anfragen sind personenbezogene Daten, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet. Der Datenschutz nach § 11, insbesondere der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, gilt hierfür ausdrücklich.
§ 7 Mitwirkung des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge bereit und hält sie gültig. Dazu gehören insbesondere Zugänge zum Hosting, zur Domainverwaltung und zum E-Mail-Postfach, über das das Kontaktformular versendet. In der Stufe „Premium“ entfällt dies, soweit der Auftragnehmer die Zugänge nach § 2.2 selbst verwaltet.
7.2 Der Auftraggeber benennt eine ansprechbare Person und teilt Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich mit.
7.3 Inhalte für Änderungen nach § 4 und § 5 stellt der Auftraggeber in verwendbarer Form bereit. Für die Rechtmäßigkeit der überlassenen Inhalte, insbesondere für Bild- und Nutzungsrechte, ist der Auftraggeber verantwortlich.
7.4 Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte technische Änderungen an der Website vor, entfällt für daraus entstehende Störungen die Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Beseitigung solcher Störungen wird nach Aufwand vergütet.
§ 8 Reaktionszeiten
8.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen an Werktagen von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Niedersachsen.
8.2 Auf Meldungen des Auftraggebers reagiert der Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen. Bei sicherheitsrelevanten Störungen bemüht er sich um eine schnellere Bearbeitung.
8.3 In der Stufe „Premium“ beträgt die Reaktionszeit abweichend von 8.2 einen Werktag. Treffen mehrere Meldungen zusammen, werden Meldungen aus dieser Stufe vorrangig bearbeitet.
8.4 Reaktion bedeutet eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand, nicht die Behebung.
8.5 Der Auftragnehmer betreibt das Gewerbe im Nebenerwerb. Ein Bereitschaftsdienst, eine Erreichbarkeit außerhalb der Zeiten nach 8.1 sowie eine bestimmte Frist zur Störungsbeseitigung werden ausdrücklich nicht geschuldet.
§ 9 Vergütung und Abrechnung
9.1 Die Vergütung richtet sich nach der im Angebot vereinbarten Stufe.
9.2 Die Vergütung wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt für alle Stufen nach den §§ 3 bis 5.
9.3 Der Auftragnehmer wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Entfällt diese Regelung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer für Leistungen hinzu, die nach dem Wegfall erbracht werden. Der Auftragnehmer teilt dies mindestens einen Monat vorher mit.
9.4 Der Auftragnehmer kann die Vergütung jeweils zum Beginn einer Verlängerungsperiode nach § 10.2 anpassen. Er teilt die Anpassung mindestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Periode schriftlich mit. Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Ende der laufenden Periode kündigen, auch wenn die Frist nach § 10.3 bereits verstrichen ist.
9.5 Kosten Dritter trägt der Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter. Dies gilt nicht für Hosting und Domain in der Stufe „Premium“, soweit sie nach § 2.2 in der Vergütung enthalten sind. Erhöht ein Anbieter dort seine Preise über den im Angebot genannten Rahmen hinaus, gilt 9.4 entsprechend.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot genannten Datum und läuft 24 Monate. Dies gilt für alle Stufen nach den §§ 3 bis 5.
10.2 Er verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht nach 10.3 gekündigt wird.
10.3 Die Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich. Sie bedarf der Textform; E-Mail genügt.
10.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Vergütung mehr als 30 Tage in Rückstand ist oder seine Mitwirkungspflichten nach § 7 dauerhaft nicht erfüllt.
10.5 Nach Vertragsende bleibt die Website beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übergibt auf Wunsch die für den Weiterbetrieb erforderlichen Informationen und Zugänge, soweit sie sich bei ihm befinden; für Hosting und Domain gilt zusätzlich § 2.5. Ein gesondertes Entgelt fällt dafür nicht an.
§ 11 Datenschutz
11.1 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dies gilt insbesondere für das Hosting in der Stufe „Premium“ nach § 2.2, bei dem Server-Protokolldaten der Besucher anfallen, sowie für die Betreuung des Unternehmensprofils nach § 6.
11.2 Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website des Auftraggebers ist der Auftraggeber.
11.3 Der Auftragnehmer verarbeitet Zugangsdaten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und nur so lange, wie es dafür erforderlich ist.
§ 12 Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen, in denen das Gesetz eine unbeschränkte Haftung zwingend vorsieht.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12.3 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
12.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder für Schäden aus der Nichterreichbarkeit der Website ist ausgeschlossen, soweit nicht 12.1 greift.
§ 13 Änderung dieser Bedingungen
13.1 Änderungen dieser Bedingungen für laufende Verträge teilt der Auftragnehmer mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mit.
13.2 Widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Auftragnehmer weist in der Mitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit und deren Folgen hin. Widerspricht der Auftraggeber, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Laufzeit weiter.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nordhorn, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag darf der Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen.
14.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.